Elterninformation

Die Kreisverwaltung informiert: Fristende Lernmittelfreiheit

Die reguläre Frist zur Antragstellung für die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit ist abgelaufen.

Aus Kulanzgründen wird die Frist einmalig bis zum 15.04.2026 verlängert. Der Schulträger bittet jedoch zu beachten, dass diese Fristverlängerung ausschließlich für online eingereichte Anträge gilt.

Papierbasierte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Antrag auf Lernmittelfreiheit durch den Landkreis Mayen-Koblenz