Der Deutsche Wetterdienst warnt in der Nacht zum Montag vor gefrierendem Regen mit verbreiteter Glatteisbildung (Stand: 18.12.2022, 12:30 Uhr). Die Busunternehmen entscheiden morgen selbst, ob der Busverkehr planmäßig stattfindet (https://www.vrminfo.de). Bei den zu erwartenden Straßenverhältnissen stehen Sie als Erziehungsberechtigte möglicherweise vor der Frage, ob Ihr Kind die Schule aufsuchen oder zu Hause bleiben sollte.
Die Schulordnung (§33 (5)) sieht hierzu folgende Regelung vor:
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“ (§33 (5) SchO)
Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen für Ihr Kind zumutbar ist, entscheiden Sie somit als Erziehungsberechtigte alleine. Gelangen Sie zu der Auffassung, dass der Schulweg aufgrund extremer Wetterbedingungen für Ihr Kind nicht zumutbar ist, können Sie Ihr Kind an diesem Tag zu Hause lassen.
Allerdings ist es notwendig, die Schule über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren!
Der Unterricht fällt auch unter diesen Bedingungen nicht generell aus. Zumindest eine Betreuung ist im Bedarfsfall gewährleistet. Je nach Anzahl der anwesenden Schüler:innen entscheidet die Schulleitung über die Ausgestaltung des Unterrichts.
i.A. Alexander Buck
Organisationsleiter